Beitragsordnung (§6 (4) der Vereinssatzung)

  1. Mitgliedsbeiträge werden einmal jährlich zu Beginn des Beitragsjahres im Voraus durch Bankeinzug eingezogen. Bei einem unterjährigen Vereinsbeitritt erfolgt der Einzug des anteiligen jährlichen Mitgliedsbeitrages zeitnah nach Eintritt in den Verein. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
  2. Ehrenmitglieder, Jugendbetreuer und Schiedsrichter sind von der Beitragspflicht befreit.
  3. In Ausnahmefällen können Mitglieder auf Antrag und Nachweis durch Vorstandsbeschluss von der Beitragspflicht ganz oder teilweise befreit werden. Als Gründe für eine derartige Beitragsbefreiung kommen Studienzeit, Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Arbeitslosigkeit und sonstige Härtefälle in Betracht.
  4. Die Seniorenbeiträge gelten für Mitglieder, die im zurückliegenden Geschäftsjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  5. Aktive sind alle Seniorenmitglieder, die im Verein am Spielbetrieb des Verbandes oder in Freizeitmannschaften am Trainings- und/oder Spielbetrieb teilnehmen.
  6. Für jugendliche Mitglieder (bis 18 Jahre) ermäßigt sich der Beitrag für Geschwisterkinder ab dem zweiten jugendlichen Mitglied.
  7. Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme in den Verein und endet mit dem Austritt aus dem Verein zum Ende des Geschäftsjahres.
  8. Folgende Mitgliedsbeiträge wurden von der Mitgliederversammlung am 04. August 2017 beschlossen:
PersonengruppeJahresbeitrag
Senioren aktiv125,00 €
Senioren passiv75,00 €
Junioren90,00 €
Junioren ermäßigt
(Geschwistertarif)
58,00 €

Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 04. August 2017 in Kraft gesetzt.